Mittwoch, 2. Mai 2012

Aufgemerkt!

Wenn man beim Parken den hinteren Wagen touchiert, sollte man so etwas nicht vor einer Versicherungs-Geschäftsstelle tun.
Die Herren haben nämlich gute Augen und man geht wie von selbst in den Laden und fragt freundlich, ob man mal kurz die Polizei anrufen könnte, weil "das ist schon Ihre Pflicht, auch zum eigenen Schutz".

Nun ja, die Polizei konnte auch keinen Schaden feststellen bis auf winzige Kratzer an der Nummernschildumrandung, die sicherlich nicht von mir waren. ("heutzutage sind oft Sensoren in der vorderen Stoßstange, die könnten einen Schaden haben, den man so jetzt nicht sieht...")

Also, wir warten jetzt mal ab, jedenfalls hat der andere Halter sofort eine Knolle bekommen, weil er mit dem Hinterteil des Wagens voll auf dem Bürgersteig stand. (HäHä!!)
Mal gespannt, ob der Halter sich noch meldet, ich habe jedenfalls keine Fahrerflucht begannen und komplett korrekt DEUTSCH gehandelt!

Jawoll!

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